WHO-Empfehlung zur Zahnheilkunde in Corona Zeiten*

Die aktuell über eine französiche Nachrichtenagentur verbreitete Information, die WHO empfehle, jetzt nicht dringende Zahnbehandlungen zu verschieben, um "einer weiteren Ausbreitung des neuartigen Coronavirus vorzubeugen", ist nicht für alle Länder und alle Infektionslagen weltweit gemeint und basiert auf einer Über-setzungs- und Interpretationsungenauigkeit, stellt die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) fest.  

Es ist eine globale Empfehlung, die speziell für die Situation in Deutschland interpretiert werden muss. Die aktuelle Ausbreitungssituation von Covid-19 in Brasilien, den USA oder afrikanischen Staaten ist eben nicht mit Deutschland vergleichbar. In derartigen Infektionslagen rät die WHO in ihrer Originalpublikation, zahnmedizinische Vorsorgebehandlungen so lange zu verschieben, bis eine ausreichende Reduktion der Übertragungsraten stattgefunden hat - oder gemäß den offiziellen gesundheitspolitischen Empfehlungen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene zu verfahren. Darin unterscheiden sich die Empfehlungen mit denen der BZÄK nicht. 

BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel: "In Deutschland haben wir die Infektionsrate aktuell immer noch niedrig, vor allem im Vergleich zu anderen Staaten. Zudem haben wir eigene offzielle nationale Empfehlungen für die Gesundheitsversorgung. Entscheidend sind jedoch auch die hiesigen strengen Hygienevorschriften und die moderne Praxisausstattung: Die deutsche Zahnmedizin ist im Bereich Hygiene hervorragend aufgestellt."

   Das zahnärztliche Behandlungsteam unterliegt in Deutschland generell besonders strengen Hygienevorschriften, die zu einem entsprechend hohen Schutzniveau in den Praxen beitragen. Die Vorschriften betreffen jede Praxis, jeden Zahnarzt, jeden Mitarbeiter gleichermaßen. Die Vorgaben für Zahnarztpraxen sind im Hygieneplan und Hygieneleitfaden sowie den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim RKI "Infektionsprävention in der Zahnheilkunde - Anforderungen an die Hygiene" festge-halten. Das trägt zu einem entsprechend hohen Schutzniveau in den Praxen bei.

   Eine wissenschaftliche Studie des IDZ hatte die Hygienekosten in Zahnarztpraxen vor Ausbruch von Sars-CoV-2 analysiert- Die Gesamthygienekosten in Zahnarztpraxen in Deutschland betrugen bereits 2016 im Durchschnitt rund 70.000 Euro ( das Zehnfache einer Hausarztpraxis 2016). Zum Gesundheitsschutz von Patienten und Mitarbeitern wurden in den (Zahnarzt-)Praxen die Vorkehrungen 2020 überall weiter aufgestockt, um einer Übertragung mit Sars-CoV-2 vorzubeugen.

   Erkenntnisse aus Wuhan (China), Italien, Südkorea, aber auch bisher vorliegende Berichte aus Deutschland zeigen derzeit, dass die Zahnmedizin weder Infektionen weiterverbreitet noch ein erhöhtes Risiko für Infektionen für Patienten, Behandler und Team besteht, wenn diese ihre persönliche Standardschutzausrüstung wie gewohnt korrekt nutzen. Die generell strengeren Hygienevorschriften in der Zahnmedizin im Vergleich zu anderen Gesund-heitsberufen tragen offensichtliche sehr zu einem entsprechend hohen Schutzniveau in den Praxen bei.

   So gelten hier "in allen Zahnarztpraxen die weltweit strengsten Hygienevorschriften" sagt Harald Schrader,  Bundesvorsitzender des FVDZ.

   "Gerade in Zeiten einer Pandemie ist eine gesunde Mundhöhle wichtig, um Infektionskrankheiten zu vermeiden. Durch effektive Absaugtechnik, antiseptische Mundspülungen, Lüftung und Einschränkungen bei einigen Verfahren kann die Aerosolbildung beherrscht und weitestgehend vermieden werden," heißt es von Dr. Christian Junge, Präsident der Landedeszahnärztekammer Thüringen. 

   

*Copyright DZW / Ausgabe 34/2020 v. 19.08.20

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